Allgemeine Auftragsbedingungen

§ 1 Umfang und Ausführung des Auftrags

Für den Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Auftragnehmerin wird die vom Auftraggeber für die Durchführung ihres Auftrags übergebenen Unterlagen als inhaltlich richtig zugrunde legen. Soweit sie Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der übergebenen Unterlagen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Mitwirkung Dritter

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.

§ 3 Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten der Auftragnehmerin die Mängel durch einen anderen Print- und Web-Designer beseitigen lassen bzw. nach einer Wahlherabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 4 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Absatz 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000 Euro (in Worten: eintausend Euro) begrenzt.
Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Absatz 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll.
Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 1 Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er der Auftragnehmerin unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftragnehmerin eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

§ 6 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nummer 5 oder sonst wie obliegenden Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der Auftragnehmerin angebotene Leistung in Verzug, so ist sie berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die Auftragnehmerin den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Auftragnehmerin von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 7 Bemessung der Vergütung

Es gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

§ 8 Vorschuss

Für die bereits entstandene Vergütung oder die voraussichtlich entstehende Vergütung und für die Auslagen kann die Auftragnehmerin einen Vorschuss fordern.
Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann die Auftragnehmerin nach vorheriger Ankündigung ihre weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus ihrer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

§ 9 Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was sie zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erlangt, an ihn herauszugeben.

§ 10 Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so hat die Auftragnehmerin einen Vergütungsanspruch in entsprechender Höhe der von ihr tatsächlich erbrachten Leistung.

§ 11 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für den Auftrag, seine Ausführungen und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur Deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin (Gerichtsstand Suhl), soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

§ 12 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

§ 13 Änderung und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 14

Für Druckfehler übernimmt die Vertragspartnerin keine Haftung.

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